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t@cker - das dbb-Jugenmagazin
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- Geschrieben von J. Schrader
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E.U.R - Tätigkeit
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- Geschrieben von J. Schrader
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Wie an anderer Stelle bereits berichtet, leistet die E.U.R. auf europäischer Ebene einen sichtbaren Beitrag zur Implementierung, zur Festigung und zum Erhalt des Rechtspfleger in den europäischen Rechtssystemen. Wir sind aus Erfahrung fest überzeugt vom Rechtspfleger und die deutlich positiven Reaktionen aus aller Welt bestätigen diese Überzeugung.
Näheres zum Rechtspfleger, zu den Motiven und der beeindruckenden Arbeit der E.U.R siehe: E.U.RFortgeschriebenerTtigkeitsberichtdeutsch10-2008.doc
Herzlich Willkommen im bdr-bremen
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- Geschrieben von J. Schrader
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Der bdr-bremen begrüßt als neue Mitglieder in seinen Reihen: Helena Salnik, Janina Meinen, Monique Mörer, Dörte Möx, Anke Genee, Nancy Fischer, Steffi Rölke, Ann-Christin Wernke und Linda Wartenberg.
Wir wünschen viel Erfolg im Studium!
Damit sind nun auch alle Rechtspflegeranwärter der Jahrgänge 2007 und 2008 Mitglied. Als Berufsverband sind wir nur stark und haben ein Mandat uns für die Kollegen zu engagieren, wenn auch viele Kollegen Mitglied sind. Es freut uns daher besonders, dass sich seit einigen Jahren 100 % der Anwärter zu einer Mitgliedschaft entschließen. Das mag an unseren sehr niedrigen Anwärterbeiträgen liegen, aber wohl auch an Leistungen wie den "Rechtspfleger Studienheften" und neuerdings dem Onlinezugriff auf Gesetzes- und Rechtsprechungsdatenbanken wie "DigiLex-Online" und "RPflegerDatenbank".
Beamtenbesoldung ggf. verfassungswidrig - Musterverfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt
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- Geschrieben von J. Schrader
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Mit einem gestern verkündeten Beschluss hat die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig ein Musterverfahren des Deutschen Beamtenbundes (dbb Tarifunion) gegen das Land Niedersachsen ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen, ob die Netto-Gesamtbesoldung des Klägers im Jahr 2005 verfassungsgemäß war. Anlass der Klage ist die Streichung des Urlaubs- und des Weihnachtsgeldes in Niedersachsen mit Beginn des Jahres 2005 für alle Beamten ab Besoldungsgruppe A 9. Der 1964 geborene Kläger ist Finanzbeamter und gehörte damals zur Besoldungsgruppe A 9; er ist verheiratet und hat zwei Kinder.
Die Kammer sieht das Recht des Klägers auf eine amtsangemessene Alimentation als verletzt an. Zu einer dem Amt angemessenen Alimentation als Teil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums ist der Dienstherr nach Art. 33 Abs. 5 Grundgesetz verpflichtet. Die Alimentation ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts etwas anderes als staatliche Hilfe zur Erhaltung eines Mindestmaßes an sozialer Sicherung. Der Dienstherr muss den Beamten und seine Familie nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und der Inanspruchnahme des Amtsinhabers sowie entsprechend den allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnissen und dem allgemeinen Lebensstandard einen angemessenen Lebensunterhalt gewähren.
Bezugsrahmen sind die Einkommen der Arbeitnehmer mit vergleichbarer Ausbildung und Tätigkeit im öffentlichen Dienst und außerhalb des öffentlichen Dienstes. Insofern stützt sich die Kammer bei ihrem Vorlagebeschluss u.a. auf die Entwicklung der Netto-Besoldung eines verheirateten Angestellten im öffentlichen Dienst mit zwei Kindern (Vergütungsgruppe V b BAT), dessen Netto-Einkünfte sich in dem Zeitraum 2002 bis 2005 um 8,16% erhöht haben. Dem gegenüber ist die Netto-Besoldung eines dem Kläger vergleichbaren Beamten in diesem Zeitraum nur um 0,05% gestiegen. Die Kammer hat auch berücksichtigt, dass von 2002 bis 2005 die durchschnittlichen Brutto-Jahreseinkommen der Arbeitnehmer im produzierenden Gewerbe, im Handel sowie im Kredit- und Versicherungsgewerbe um 7,38 % und die durchschnittlichen Netto-Jahreseinkommen privater Haushalte - die Beamten eingeschlossen - zwischen Anfang 2000 und Ende 2005 um 8 % gestiegen sind (Quelle jeweils: Statistisches Bundesamt).
Insgesamt hat nach Überzeugung der Kammer eine Abkoppelung der Besoldung des Klägers von der allgemeinen Einkommensentwicklung stattgefunden, die zu einer Gesamt-Besoldung führt, welche in den Kernbestand der verfassungsrechtlich geschuldeten Alimentation eingreift.
Herausgeber: Verwaltungsgericht Braunschweig (Aktenzeichen: 7 A 357/05))
E.U.R. Generalversammlung in München
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- Geschrieben von J. Schrader
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Der Vorsitzende des bdr-bremen, Jürgen Schrader, hat an der Generalversammlung der Europäischen Union der Rechtspfleger teilgenommen und von einer überaus positiven Bundesjustizministerin erfahren, interessierte, engagierte und gut informierte Menschen erlebt, Europa und die Realisierbarkeit eines Europäischen Rechtspflegers gespürt und Freunde getroffen.
Vom 04.09.08 bis 06.09.08 trafen sich Vertreter aus Justiz, Politik und Gewerkschaft aus vielen europäischen Ländern. Selbst aus Amerika, aus Japan, der Türkei und aus Georgien kamen einige Gäste. Vertreter der CESI waren ebenso anwesend wie u.a. solche der CEPEJ, der EU und des BMJ.
Der Präsident der E.U.R Thomas Kappl hat sich als ein hervorragender Mittler und Moderator erwiesen. Die E.U.R. geht mit ihm lächelnd und sicher erfolgreich auf ihrem Weg weiter. Was Thomas Kappl in den letzten Wochen und Monaten an Terminen u.a. in vielen europäischen Ländern hatte, ist schier unglaublich und sein Einsatz verdient höchste Anerkennung.
Kernaufgabe der E.U.R. ist bis Ende des Jahres 2008 die Erstellung eines Grünbuchs. Diesem, das wurde auf der Generalversammlung klar, wird auf Landes- und Bundesebene, in den Ländern der europäischen Union und bei der EU selbst, mit großen Erwartungen entgegengesehen.
Näheres zur Generalversammlung und zum Grünbuch siehe auf
www.eu-rechtspfleger.eu