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Bund Deutscher Rechtspfleger (BDR) übernimmt Präsidentschaft der Europäischen Union der Rechtspfleger (E.U.R.)
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- Geschrieben von J. Schrader
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Auf der Generalversammlung der E.U.R. 2007 in Stockholm hat der Bund Deutscher Rechtspfleger am heutigen Morgen nach einer knappen Mehrheitsentscheidung zum dritten Mal die Präsidentschaft der E.U.R. übernommen. Nach Karl Weber (1967 [= Gründung] bis 1975) und Karl Weiß (1983 bis 1989) wurde Thomas Kappl aus München zum neuen Präsidenten gewählt. An seiner Seite werden Adelheid Hell als Generalsekretärin und Harald Wilsch als Schatzmeister wirken. Nach 18 Jahren hat der BDR damit wieder die Verantwortung in der E.U.R. übernommen. Die Präsidentschaft dauert turnusgemäß 3 Jahre. Darüber hinaus ist eine anschließende Wiederwahl sehr wahrscheinlich. Mit der Präsidentschaft hat der BDR auch die Verpflichtung übernommen, nach 1999 (Dresden) wieder eine Generalversammlung auszurichten. Dies soll im Jahr 2008 etwa zu gleicher Zeit in München geschehen.
Übertragung der Nachlasssachen auf Notare
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- Geschrieben von J. Schrader
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Der Bundesrat hat am 05.03.2010 die erneute Einbringung des Gesetzentwurfs in den Bundestag beschlossen. Mit dem Entwurf sollen die Voraussetzungen für die Übertragung von Aufgaben aus dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare als justiznahe Amtsträger und Teil der vorsorgenden Rechtspflege geschaffen werden. Der Entwurf siehet u. a. eine Öffnungsklausel für die Bundesländer betr. sämtliche Tätigkeiten des Nachlassgerichtes in erster Instanz: amtliche Aufnahme des Inventars sowie der Nachlassauseinandersetzung und Gesamtgutauseinandersetzung, Erstellung notarieller Vollmachtsbescheinigungen für Grundbuch und öffentliche Register, Gewährung von Grundbucheinsichten. Weiter ist die Übernahme der Hauptregister für Testamente und Nichtehelichenregister vom Amtsgericht Schöneberg in Berlin durch die Bundesnotarkammer vorgesehen. Das Vorhaben bedarf einer Grundgesetzänderung durch ein gesondertes Gesetz.
Den (ursprünglichen) Gesetzenwurf lesen Sie hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2008/0109-08.pdf;
die Grundgesetzänderung hier: http://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2010/0066-10.pdf.(Quelle: www.rechtspfleger .net)
Der BDR hat diesem Gesetzentwurf deutlich widersprochen. Es werden keine Qualitätsverbesserungen erwartet (das jetzige Verfahren bei Gericht wird einhellig als gut bewertet), eine bessere Erreichbarkeit ist in der Regel nicht gegeben (Notare überwiegend an Gerichtsstandorten), auf keinen Fall Kostenersparnis für den Bürger gegeben (bish. Gebühren bei den Notaren wohl nicht ausreichend und Mwst. hinzu), die Gerichte verlieren sogar aus dort effizientem Verfahren resultierende Einnahmeüberschüsse (das Gericht wird in der Folge also teurer). Nichts wird besser und für Bürger und Staat wird es teurer.
Jetzt liegt es bei Bundestag und Bundesregierung.
Zeitungsartikel Pensionärsstammtisch 1998
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- Geschrieben von J. Schrader
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Ein Zeitungsartikel aus dem Jahr 1998 zum Justiz(Rechtspfleger)stammtisch - mit Bildern der Anwärter von 1948 und des Stammtisches 1998 - liegt uns vor und kann auf entsprechende Bitte zur Verfügung gestellt werden. Eine Einstellung des Artikels ist hier aus rechtlichen Gründen leider nicht möglich.
Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit?
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- Geschrieben von J. Schrader
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Der Versorgungsabschlag bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand von 0,3 % monatlich, maximal 10,8 %, wurde in Bremen durch das Verwaltungsgericht in zwei Entscheidungen vom 13. Juli 2005 bestätigt. Eine Berufung gegen diese Entscheidungen beim Oberverwaltungsgericht Bremen blieb erfolglos, weil das Bundesverfassungsgericht in gleicher Sache einen Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt nicht zur Entscheidung angenommen hat.
Nunmehr stellt sich allerdings die Frage, ob ein Versorgungsabschlag bei Dienstunfähigkeit vor Erreichen des 63. Lebensjahres zulässig ist, da in diesem Fall der Bedienstete nicht freiwillig in den Ruhestand geht und im Hinblick auf seine Dienstunfähigkeit fraglich ist, ob er Versorgungsbezüge über einen längeren Zeitraum als nach Erreichen des 65. Lebensjahres bezieht.
Aus diesem Grund führt das Dienstleistungszentrum Nord des dbb ein Musterverfahren bereits seit dem Jahre 2003 vor dem Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 16 A 120/03. Es empfiehlt sich daher im Fall der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit die Festsetzung des Versorgungsabschlages mit Hinweis auf das o. g. Verfahren anzufechten und das Widerspruchsverfahren bis zum rechtskräftigen Abschluss des Musterverfahrens ruhen zu lassen. Dieses Einverständnis sollte unter dem Vorbehalt erfolgen, dass der Dienstherr seinerseits auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
(Information des dbb bremen vom 25.01.2008)"t@cker - das dbb Jugendmagazin"
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- Geschrieben von J. Schrader
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Die Tacker-Redaktion schreibt:
Gehe ich wählen, gehe ich nicht wählen? Viele junge Menschen entscheiden aus dem Bauch heraus, ob sie am 27. September 2009 ihre Stimme abgeben oder nicht. Die dbb jugend hat sich unter die Erstwähler gemischt und einmal nachgehört, warum es jungen Menschen heute so schwer fällt, den Weg zur Wahlurne auf sich zu nehmen. Solltet ihr zu den noch unentschlossenen Wählern gehören, dann findet ihr im t@cker-special vielleicht den ein oder anderen Tipp, warum es sich lohnt, wählen zu gehen.
Und während ihr in den vergangenen Wochen vielleicht nach guten Gründen für die Teilnahme an der Bundestagswahl gefahndet habt, haben wir gemeinsam mit einer Sondereinsatztruppe der Finanzkontrolle das Potsdamer Umland nach Schwarzarbeitern durchkämmt. Ob wir illegal Beschäftigte aufspüren konnten, erfahrt ihr in der t@cker-story.
Networking ist das englische Zauberwort, das derzeit immer in unmittelbarem Zusammenhang mit Erfolg genannt wird. Networking ist auch eine der wichtigsten Aufgaben der Gewerkschaften. Denn nur gemeinsam sind wir stärker! Dieses Motto verfolgt die dbb jugend mit einer neuen Workshop-Reihe. Im ersten Netzwerk-Workshop in Leipzig hat die dbb jugend Gewerkschaftsvertreter aus den neuen Bundesländern zusammengebracht mit dem Ziel, die benachbarten Landesbünde besser zu vernetzen.
Außerdem versorgen wir euch in der neuen Rubrik t@cker-service ab sofort mit interessanten und hilfreichen Hinweisen, wie ihr euch clever und günstig versichert, welche Finanzanlagen sich für euch rentieren und wie ihr heute schon für morgen besser vorsorgt. Das alles und was vor Ort in den Jugendfachgewerkschaften und Landesjugenden passiert ist, findet ihr neben aktuellen Meldungen aus Jugend- und Berufspolitik unter www.tacker-online.de!
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